AusstellerserviceAllgemeine TeilnahmebedingungenDie Teilnahmebedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Aussteller- Mietvertrages bilden, werden durch den Aussteller bei Fertigung der Anmeldung vollinhaltlich u. rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen.1. Öffnungszeiten der MesseDie AUSTRO AGRAR TULLN 2011 findet von Mittwoch, 30.November bis Samstag, 3. Dezember 2011 statt. Die Ausstellung ist von 9-18 Uhr geöffnet.2. PlatzmieteDie Platzmiete ist bis spätestens 11. November 2011 auf das Konto 695 der Raiffeisenbank Tulln zu entrichten. Die Anmeldegebühr beträgt pro Aussteller € 100,– und ist gleichzeitig mit der Platzmiete zu entrichten. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Verzugszinsen p. a. in Rechnung gestellt.3. Anmeldung, StornoDie Anmeldung geschieht ausschließlich durch Einsendung der von der Messeleitung ausgegebenen Anmeldeformulare. Anmeldeschluss ist der 11. April 2011. Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und kann nicht zurückgezogen werden. Eine Zurückziehung ist auch ausgeschlossen, wenn die Messeleitung die hinsichtlich der Platzgröße und Platzart angemeldeten Wünsche nicht voll befriedigen kann. Wenn die Messeleitung ausnahmsweise die Zurückziehung einer Anmeldung bis 7 Tage vor Messebeginn annimmt, hat der Aussteller eine Stornogebühr von 30 Prozent der Platzgebühr zu entrichten. Bei späterem Storno sind 100 Prozent der Platzgebühr zu entrichten.4. ZulassungDie Zulassung zur Ausstellung entscheidet die Messeleitung, die die Annahme bestätigt. Der Messeleitung steht es frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.5. PlatzzuweisungDie Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Aufgrabungsarbeiten ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen. Die Wände und Böden der Hallen dürfen nicht bemalt, beklebt oder beschädigt werden. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinen Zustand zu halten. Die ermieteten Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter- oder untervermietet werden.6. Reklamation und AnsprücheReklamationen betreffend das Ausmaß, die Ausgestaltung oder die Anordnung der Ausstellungsplätze, sowie betreffend Strom- oder Wasseranschluss können bei sonstigem Ausschluss aller diesbezüglichen Ansprüche nur während der Dauer der Ausstellung bei der Messeleitung angebracht werden. Etwaige sonstige Ansprüche der Aussteller sind spätestens 3 Tage nach Schluss der Ausstellung bei der Messeleitung anzumelden. Später erhobene Ansprüche gelten als verjährt. Abmachungen jeder Art sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. 7. AusstellerlegitimationDie Ausstellerfirma erhält für jeden zugeteilten Platz bis zu 200m² 6 Stück und ab 201m² 10 Stück Ausstellerkarten, welche die Inhaber berechtigen, die Ausstellungsanlagen während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Darüber hinaus können zum Preis von € 10,-- (inkl. 20% MWSt.) weitere Ausstellerkarten bezogen werden. Weiters erhält jeder Aussteller kostenlos 2 Stück Parkscheine für den reservierten Ausstellerparkplatz.8. Werbung im MessegeländeDrucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber in den Hallengängen oder im Messegelände verteilt werden. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Vergleichende und Superlativ- Werbung ist unzulässig. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen und die messeeigene Lautsprecheranlage in den Hallen nicht übertönen.9. AufbauzeitFür die Errichtung der Ausstellungsstände stehen die gemieteten Flächen von 24. November bis 27. November täglich von 7-18 Uhr und am 28. November und 29. November 2011 durchgehend zur Verfügung. 10. Feuerpolizeiliche und sicherheitstechnische EinrichtungenHydranten, Feuerlöscher, E-Schaltkästen, Gasabsperrhähne und Fluchtwege etc. sind nicht zu verstellen oder zu beeinträchtigen. Das Verwenden von offenem Feuer, Flüssiggas, Schweißgeräten und funkenerzeugenden Maschinen ist in den Hallen streng verboten. Dekormaterial für die Ausstellungsstände muss den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.11. Wireless InternetEs steht in allen Hallen und Freigelände Mitte und Ost für Aussteller WIRELESS INTERNET (HOT SPOT) zur Verfügung. Die Betreibung von W-LAN ACCESSPOINTS von anderer Seite als der MESSE TULLN GmbH ist am gesamten Messegelände nicht gestattet. 12. Haftung und VersicherungDer Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche vom Aussteller, seinen Angestellten oder Vertragspartnern am Messegelände abgestellten Sachen so auch Fahrzeugen. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesonders nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Es wird daher den Ausstellern empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Aussteller keinen wie immer gearteten An-spruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Messekatalog und/oder anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc). Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten.13. Fahrzeugverkehr, ParkverbotInnerhalb des Messegeländes ist während der Ausstellungszeit allgemeines Parkverbot. Während der Dauer der Ausstellung dürfen Fahrzeuge das Gelände nur von 7- 8.30 Uhr und nach 18 Uhr befahren.14. Weisungen der MesseorganeDie Aussteller sind verpflichtet, den Organen der MESSE TULLN GmbH jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der Organe ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls die Räumung des Standes angeordnet werden kann.15. StandräumungDie Abräumung der Stände vor Schluss der Ausstellung ist untersagt. Spätestens am 3. Tage nach Schluss der Ausstellung muß die Räumung beendet sein, widrigenfalls die Messeleitung berechtigt ist, die Güter auf Kosten des Ausstellers abräumen und einlagern zu lassen. Alle Ausstellungsplätze sind dem Vermieter bei Schluss der Räumungsfrist in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden.16. Strom- und WasseranschlussDer Strombedarf und Wasserbedarf ist im Anmeldeformular zu vermerken.17. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme an der Ausstellung oder durch den Besuch derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Tulln. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsort Tulln vereinbart.18. PreisauszeichnungAlle ausgestellten Waren bzw. Preislisten und Kataloge müssen in € und inklusive MWSt. ausgezeichnet sein. Die Preisauszeichnung muss nach den aktuell für Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.19. Gebrauchte AusstellungsgüterGebrauchte Ausstellungsgüter dürfen nur zu Demonstrationszwecken ausgestellt werden und dürfen nicht zum Kauf angeboten werden. Sie müssen als solche gekennzeichnet werden, selbst wenn nur ein Teil (Fahrgestell, Motor, Aufbau etc.) davon betroffen ist. 20. AnerkennungDer Aussteller erklärt durch die Unterfertigung der Anmeldung, die Teilnahmebedingungen vorbehaltlos und einverständlich zur Kenntnis genommen zu haben. Der Aussteller anerkennt durch seine Unterschrift das der MESSE TULLN GmbH zustehende Recht der Selbsthilfe im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verbote.20. AusstellerkatalogEs wird ein offizieller Katalog herausgegeben, der den Ausstellungsbesuchern als Führer und den Kaufinteressenten als Nachschlagewerk dient. Eintragung ohne Gewähr.
Für Fragen und Anmerkungen rufen Sie uns einfach an! |
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27. - 30. November Austro Agrar Tulln 2013 |
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